Seiteninhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Städte to go! mit Dortmund to go! und Bochum to go! veranstaltet individuell organisierte Stadtführungen (Busrundfahrten, Stadtrundgänge, Rallyes, Wanderungen) für Gruppen sowie öffentliche Touren.

Vertragspartner im Falle Ihrer Buchung wird Städte to go!, Gudrun Simon, Wielandtraße 98, 44791 Bochum.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von durch Städte to go! veranstaltete Stadtführungen.

Die nachfolgenden AGB werden Inhalt des Vertrags und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften.

Für öffentliche Touren gelten zudem die Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Tickets (Ticket-AGB), wenn diese über Fremdanbieter (EVENTIM.Light, Städtemarketing etc.) gebucht werden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlechter.

Allgemeine Buchungsbedingungen für Stadtführungen

1. Gegenstand der Buchungsbedingungen für Stadtführungen

1) Städte to go! organisiert Stadtführungen. Für die Durchführung vermittelt Städte to go! auch selbstständige Stadtführer, Programme von Drittanbietern und stellt auf Wunsch Busse für Rundfahrten bereit.

2) Bei der Bereitstellung von Bussen kooperiert Städte to go! mit selbstständigen Busunternehmen. Die Beförderung im Rahmen von Busrundfahrten erfolgt nicht durch Städte to go! selbst, sondern wird eigenständig durch das jeweils beauftragte Busunternehmen durchgeführt. Sämtliche Unternehmerpflichten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) treffen dabei nur den ausführenden Beförderungsunternehmer.

3) Für die Durchführung der Programme von Drittanbietern gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters

4) Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis der AGB von Städte to go! und erklären sich mit diesen einverstanden.

5) In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller einer Stadtführung zu verstehen, der verantwortlich im Namen aller Teilnehmer handelt.

2. Vertragsabschluss

1) Die Buchung einer Stadtführung kann per E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular auf den Webseiten, Dortmund to go!, Bochum to go!, Städte to go! erfolgen. Jede dieser Buchungsarten ist rechtlich verbindlich.

2) Ein Vertrag mit Städte to go! kommt erst dann zustande, wenn Städte to go! die Buchung des Auftraggebers schriftlich oder per E-Mail bestätigt (Buchungsbestätigung).

3) Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst.

4) Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung in Verbindung mit den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen.

5) Auf der Webseite dargestellte Bilder stellen beispielhaft mögliche Leistungen dar. Hierdurch wird kein bestimmter Inhalt für die Führung garantiert.

6) Der Vertrag kommt auf der Grundlage der Buchungsbestätigung zustande, wenn der Auftraggeber innerhalb einer genannten Frist das Angebot annimmt, was durch ausdrückliche Erklärung geschieht.

7) Die Anmeldung von Einzelpersonen für die Teilnahme an öffentlichen Touren zu auf der Webseite angegebenen Terminen erfolgt über einen Buchungslink oder das Kontaktformular auf den Webseiten Dortmund-to-go.de, Bochum-to-go.de, telefonisch, per E-Mail oder über den Erwerb eines Teilnahmetickets bei einer Vorverkaufsstelle.

3. Durchführung

1) In der Buchungsbestätigung werden alle für die Stadtführung relevanten Details wie Datum, Zeit, Treffpunkt, Art und Inhalte der Stadtführung, Preis und Zahlungsweise aufgeführt.

2) Nebenabredungen bedürfen der Schriftform.

3) Änderungen einer Stadtführung können durch äußere Umstände (Verkehrssituation, Witterungsbedingungen, Schließung von Museen, kurzfristige Erkrankung des Stadtführers oder eines Drittanbieters und sonstige Ausnahmesituationen) notwendig werden.

Städte to go! behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt.

4) Die Dauer einer Stadtführung ist ein ungefährer Wert, der auf Erfahrung von Städte to go! beruht. Je nach Gruppengröße, Verkehrssituation und andere Umstände sind Abweichungen von Zeitangaben möglich.

5) Die Stadtrundgänge, Rallyes, Wanderungen werden auch bei Regen und Schneefall durchgeführt.

6) Bestimmte Stadtführungen unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl pro Stadtführer. Städte to go! wird den Auftraggeber im Rahmen des konkreten Angebotes auf solche Beschränkungen hinweisen. Übersteigt die gewünschte Gruppengröße die genannte maximale Teilnehmerzahl, wird Städte to go! dem Auftraggeber die Buchung eines weiteren Stadtführers anbieten; die Gruppe wird in diesem Fall geteilt.

Aufsichts- und Begleitpersonen, auch wenn sie unentgeltlich teilnehmen, werden bei der Gruppengröße mit berücksichtigt.

4. Zahlung

1) Sämtliche durch Städte to go! in Rechnung gestellte Beträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit sie dieser unterliegen.

2) Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart, bis 7 Tage vor Programmbeginn auf ein in der Rechnung benanntes Konto zu überweisen.

3) Bei Buchungen kürzer als 7 Tage vor Programmantritt wird die Zahlung des Gesamtpreises sofort fällig.

4) Bestellungen für öffentliche Touren über Fremdanbieter (Städtemarketing, EVENTIM.Light etc.) sind sofort zu bezahlen.

5. Umbuchung

1) Für eine Änderung des Programmablaufs innerhalb von 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin erhebt Städte to go! eine Pauschale von 30,00 Euro.

2) Bei einer Änderung der Uhrzeit oder des Tages des Programms gelten die Stornobedingungen.

6. Rücktritt/Stornobedingungen

1) Eine kostenlose Stornierung ist bis 14 Tage vor Termin möglich.

Bei einer Stornierung vom 13. bis 10. Tag vor Termin fallen 50 % Stornogebühren an.

Danach ist der vereinbarte Preis in voller Höhe zu zahlen.

Ungeachtet des Stornierungszeitpunkts ist bei Absage eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro zu zahlen.

2) Die Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen.

3) Tickets, die über Drittanbieter gekauft wurden, können nicht storniert werden.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 1) Kürzt der Auftraggeber am Programmtag den zeitlichen Umfang der gebuchten Leistung oder erscheint er nicht zum Treffpunkt ist dennoch der in der Buchungsbestätigung vereinbarte Preis zu entrichten (siehe 6.1).

2) Sollte es Städte to go! in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung des Stadtführers, Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt, Höhere Gewalt) nicht möglich sein, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, muss die Stadtführung ausfallen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche an Städte to go! bestehen nicht.

8. Wartezeit

1) Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung der Teilnehmer. Dies ist insbesondere bei der Anreise mit öffentlichen Bussen oder Bahnen zu beachten (Verspätung, Ausfall, Streik).

2) Der Stadtführer ist verpflichtet, 30 Minuten auf die Teilnehmer zu warten.

Erscheinen die Teilnehmer nach 30 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Absage behandelt.

3) Die Dauer der gebuchten Tour verkürzt sich um die Wartezeit.

4) Wird die Leistung dennoch in gegenseitigem Einverständnis zeitlich vollständig erbracht, erhöht sich entsprechend der Preis. Die Aufzahlung ist sofort vor Ort zu entrichten.

9. Treffpunkt und Endziel

1) Für Busrundfahrten wird mit dem Auftraggeber ein Treffpunkt in der Innenstadt vereinbart. Liegt der Treffpunkt oder das Endziel an einem anderen Ort, wird hierfür eine gesonderte Entfernungspauschale berechnet.

10. Urheberrecht

1) Das Mitschneiden der Moderation ist nicht gestattet.

Bei Zuwiderhandlungen behält sich Städte to go! rechtliche Schritte vor.

11. Haftung

1) Städte to go! haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

2) Städte to go! haftet nicht für:

2a) Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden.

2b) Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden

2c) Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen des Stadtführers/Wanderführers nicht Folge geleistet wurde

2d) bestätigte Buchungen und Zusatzinformationen, die nicht gelesen werden (z.B. vom E-Mail Provider des Auftraggebers als Spam deklarierte E-Mails)

2e) Folgen höherer Gewalt

3) Die Teilnahme an den Stadtführungen (Stadtrundgänge, Busrundfahrten, Rallyes, Wanderungen, Ausstellungsbesuche   etc.) erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr

3a) Städte to go! übernimmt keine Haftung bei Unfällen, gesundheitlichen Problemen und anderen Schäden der Teilnehmer

4) Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

5) Die Haftung von Städte to go! beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Programminhaltes. Ansprüche aus didaktischer Haftung bleiben unberührt.

6) Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Städte to go! oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

12. Schlussbestimmungen

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.

2) Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Vertragsparteien ergebende Rechtsstreitigkeiten, ist Bochum.

3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmmungen. An die Stelle von unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Bochum, 24.04.2021